AGB

§ 1 Anwendungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bereitstellung der cloudbasierten Vermietsoftware „Rentrex“ durch die Flowrex GbR (nachfolgend „Rentrex“ genannt) an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

  2. Ergänzend zu diesen AGB können besondere Bedingungen (z. B. Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements oder individuell vereinbarte Vertragsbestandteile) Anwendung finden. Im Falle von Widersprüchen gehen individuelle Vertragsabreden diesen AGB sowie etwaigen sonstigen Bedingungen vor.

  3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Rentrex deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Das Schweigen auf ein entsprechendes Angebot oder die Bereitstellung der Leistung stellt keine Zustimmung dar.

  4. Rentrex behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird Rentrex in der Mitteilung hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs steht Rentrex ein Sonderkündigungsrecht zu.

 

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

  1. Der Vertrag kommt entweder durch individuelle Vereinbarung (z. B. Annahme eines Angebots durch den Kunden) oder durch Abschluss des Online-Bestellprozesses auf der Website von Rentrex zustande.

  2. Die Darstellung der Software und Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kunde gibt mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Vertragsangebot ab, das von Rentrex durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder Freischaltung der Leistung angenommen wird.

  3. Die Inhalte des Vertrages sowie diese AGB werden dem Kunden im Rahmen der Bestellbestätigung zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Informationen aufzubewahren. Ein Anspruch auf nachträgliche Bereitstellung besteht nicht.

  4. Rentrex ist berechtigt, die Annahme eines Angebots ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

§ 3 Leistungsbeschreibung

  1. Rentrex stellt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine cloudbasierte Software zur Verfügung, mit der sich Vermietprozesse (z. B. Fahrzeuge, Boote, Equipment) organisieren und abwickeln lassen. Der Zugriff erfolgt über das Internet via Webbrowser.

  2. Die konkrete Leistungsbeschreibung, der Funktionsumfang sowie etwaige Module oder Erweiterungen ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss aktuellen Produktangebot.

  3. Rentrex überlässt dem Kunden zudem Speicherplatz für die Verarbeitung und Ablage seiner Daten in einem Rechenzentrum innerhalb der EU. Der Leistungsumfang umfasst auch Sicherheits- und Backupmechanismen, deren Details sich aus der technischen Dokumentation ergeben.

  4. Bestandteil der Software ist ein individuell anpassbares Website-Template mit Online-Buchungsfunktion sowie die Möglichkeit zur Einrichtung einer eigenen Domain für den Kunden.

  5. Rentrex bemüht sich um eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99 % im Kalenderjahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Ausgenommen sind Wartungszeiten, höhere Gewalt sowie Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von Rentrex.

  6. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden rechtzeitig angekündigt und in der Regel außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt. Die monatliche Wartungszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten.

  7. Rentrex behält sich vor, zur Optimierung, Sicherheit oder Weiterentwicklung Funktionen zu ändern, zu erweitern oder in zumutbarem Umfang zu entfernen, sofern dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

  8. Rentrex darf zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer und Drittanbieter beauftragen, insbesondere für Hosting- oder Supportleistungen.

  9. Für technische oder anwendungsspezifische Fragen steht dem Kunden eine Online-Hilfe sowie ein Support-Kontaktformular zur Verfügung.

 

§ 4 Besondere Zusatzleistungen und individuelle Anpassungen

  1. Sofern der Kunde zusätzliche Leistungen über den Standardfunktionsumfang hinaus in Anspruch nimmt (z. B. individuelle Anpassungen, Datenmigrationen, Schulungen oder Integrationen), erfolgt deren Umfang, Vergütung und Durchführung auf Basis einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

  2. Im Rahmen solcher Leistungen kann gemeinsam ein Anforderungsdokument (Pflichtenheft) erstellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, dieses nach Prüfung schriftlich oder in Textform freizugeben. Spätere Änderungen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

  3. An individuellen Erweiterungen oder Anpassungen der Software räumt Rentrex dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Rentrex bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und darf diese Weiterentwicklungen anderweitig verwerten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

  4. Die Abnahme individuell erbrachter Leistungen erfolgt spätestens mit produktivem Einsatz, sofern der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen ab Übergabe wesentliche Mängel rügt.

 

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass seine technische Infrastruktur (z. B. Internetverbindung, Browser, Betriebssystem) den in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen entspricht.

  2. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Inhalte seiner Website (z. B. Texte, Bilder, Preisangaben, rechtliche Hinweise). Rentrex übernimmt keine Haftung für die rechtliche Konformität dieser Inhalte.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Datensicherungen vorzunehmen, insbesondere vor der Durchführung größerer Änderungen.

  4. Der Kunde sichert zu, nur Inhalte auf seine Website hochzuladen, an denen er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten oder Bildern Dritter ist deren Einwilligung einzuholen.

  5. Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, jugendgefährdenden oder anderweitig unzulässigen Inhalte zu verbreiten.

  6. Zugangsdaten zur Software sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht weitergegeben werden. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff ist Rentrex umgehend zu informieren.

  7. Bei Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten ist Rentrex berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren.

 

§ 6 Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die Preise richten sich nach dem jeweils aktuellen Angebot bzw. den vertraglich vereinbarten Konditionen. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Die Abrechnung erfolgt jeweils zu Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit im Voraus. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

  3. Rentrex ist berechtigt, die Preise zum Ende einer Vertragslaufzeit anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht zur Kündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preisanpassung.

  4. Rentrex kann zur Zahlungsabwicklung externe Dienstleister beauftragen oder Forderungen an diese abtreten. Der Kunde wird hierüber vorab informiert.

  5. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Rentrex berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

 

§ 7 Gewährleistung und Mängelrechte

  1. Rentrex gewährleistet, dass die Software dem vertraglich beschriebenen Funktionsumfang entspricht. Geringfügige Abweichungen, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen. Rentrex wird diese im Rahmen der Wartungspflichten innerhalb angemessener Frist beheben.

  3. Bei wiederholtem, nicht behebbarem Mangel kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Beeinträchtigung wesentlich ist.

 

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Rentrex räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein.

  2. Die Nutzung ist auf die im Vertrag vereinbarte Benutzeranzahl und die vereinbarte Vertragslaufzeit beschränkt. Eine Weitergabe oder entgeltliche Überlassung an Dritte ist unzulässig.

  3. Alle darüber hinausgehenden Rechte verbleiben bei Rentrex.

 

§ 9 Haftung

  1. Rentrex haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

  2. Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Datenverlust, ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.

  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.

  2. Rentrex verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

  3. Sofern Rentrex im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

 

§ 11 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot oder der Online-Bestellung. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.

  2. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

  3. Nach Vertragsende hat der Kunde die Möglichkeit, seine Daten für 30 Tage herunterzuladen. Danach ist Rentrex zur Löschung berechtigt.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von Rentrex, sofern der Kunde Kaufmann ist.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung.


§ 13 Referenznennung und Rechteübertragung

  1. Sofern der Kunde zustimmt, ist Rentrex berechtigt, dessen Unternehmensnamen, Logo und allgemeine Projektbeschreibung im Rahmen von Referenznennungen auf der eigenen Website, in Präsentationen oder anderen Marketingmaterialien zu verwenden.

  2. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Rentrex. Rentrex ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beauftragen.

  3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mitteilungen im Rahmen der Vertragsabwicklung auch in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) erfolgen können, soweit keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist.

 

Stand: Juni 2025